| Ortsrecht |
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Zu unterscheiden sind Satzungen mit Außen- und solche mit reiner Innenwirkung. Während Satzungen mit Außenwirkung verbindlich auch für Dritte sind, gelten Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die jeweilige Körperschaft, die Organe und für deren Verwaltung. Zu letzterer Gruppe ist beispielsweise die Hauptsatzung und die Haushaltssatzung, die den Haushaltsplan regelt, zu zählen.
Schuldhafte Verstöße gegen Satzungen mit Außenwirkung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. |

Das Ortsrecht sind Satzungen, die von der Gemeinde im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomien zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlassen werden.

